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Platz- und Spielordnung des Dünnwalder TV (Stand 2009)



Die nachstehend genannte Platz- und Spielordnung soll jedem Mitglied die Möglichkeit geben, die Tennisanlage mit ihren Einrichtungen optimal zu nutzen.
Bei Verstößen gegen die Platz- und Spielordnung kann der Vorstand zeitlich befristete Platz- und Spielsperren erlassen.

1. Platzanlage

1.1 Jedes Mitglied ist gehalten, die Platzanlage, die Einrichtungen und Gegenstände des Clubhauses pfleglich zu behandeln. Für verursachte Sachschäden kann der geschäftsführende Vorstand betroffene Mitglieder haftbar machen.
1.2 Auf der gesamten Anlage ist lautes Rufen und Schreien zu unterlassen. Rücksichtnahme auf die Nachbarn ist absolute Pflicht.
1.3 Tiere dürfen nicht mit auf die Tennisanlage genommen werden.
1.4 Ein Schlüssel für die Tennisplätze und die Umkleidekabinen kann von Mitgliedern für 3 € bei den nachstehend genannten Ausgabestellen erworben werden:
Platzwart: Klaus Kewitsch
Sportheim: Herr Müller
Abteilungsleiter: Karl-Heinz Borghoff

2. Platzpflege

2.1 Die Plätze dürfen nur in erdfeuchtem Zustand bespielt werden. Bei trockener Witterung sind die Plätze vor und nach jedem Spiel ausreichend zu wässern. Ferner müssen die Spieler nach jedem Spiel die Plätze abziehen und die Linien kehren.
2.2 Auf den Plätzen ist Tenniskleidung Pflicht. Insbesondere ist die Benutzung anderen als für Tennisplätze üblichen Schuhwerks nicht gestattet.

3. Spielordnung und Spielzeiten

3.1 Die Mitglieder des Vorstandes, der Platzwart sowie Mitglieder, die vom Vorstand beauftragt sind, haben zur Aufrechterhaltung eines geordneten Spielbetriebes Weisungsbefugnis und Kontrollberechtigung.
3.2 Der vorstehend genannte Personenkreis entscheidet über die Bespielbarkeit der Plätze und ist berechtigt, Plätze zu sperren.
3.3 Einschließlich der Platzpflege (d.h. Bewässern vor Spielbeginn und Abziehen sowie Linien kehren nach Spielende) betragen die allgemeinen Spielzeiten für:
- Einzel 1 Stunde und
- Doppel 1 ½ Stunden.
3.4 An der Belegungstafel können die Plätze zu jeder ¼ Stunde gesteckt werden. Eine ordnungsgemäße Belegung kann nur persönlich erfolgen, d.h. die Spieler müssen auf der Anlage anwesend sein. Vorreservierungen sind nicht möglich.
3.5 Spieler, die an einem Tag bereits gespielt haben, sollten Neuankommenden bei der fortlaufenden Belegung den Vorrang geben. Bei starkem Andrang sollte außerdem zugunsten von Doppelpaarungen auf Einzelbelegung verzichtet werden.
3.6 Ein Verschieben der Ausweise zwecks Verlängerung der Spielzeit ist nicht zulässig. Es darf jedoch weitergespielt werden, bis der Platz durch Neuankommende belegt wird.

4. Spielberechtigung

4.1 Spielberechtigt sind alle aktiven Mitglieder (einschließlich Kinder und Jugendliche), die im Besitz eines gültigen Mitgliedsausweises sind.
4.2 Als Berechtigungsnachweis für die Benutzung der Plätze gelten der Mitgliedsausweis bzw. eine Gästekarte, die an die Belegungstafel gesteckt werden müssen.
4.3 Gäste können die Anlage an Wochentagen (Montag - Freitag bis 17.00 Uhr) und an Wochenend- und Feiertage(mit der Ausnahme von Medenspieltagen) unter folgenden Bedingungen benutzen:
- Sie können nur mit einem aktiven Mitglied der Tennisabteilung spielen
- und müssen eine Gästekarte besitzen, die für € 5,00 bei den bekannten Ausgabestellen erhältlich ist:
-in die Gästekarte ist vor Spielbeginn Datum und Uhrzeit mit Kugelschreiber einzutragen. Sie darf nur 1x benutzt werden.
Das Vereinsmitglied ist für die ordnungsgemäße Benutzung der Gästekarte verantwortlich.
Mit der Lösung der Gästekarte erkennt der Gast die Platz- und Spielordnung an. Die Benutzung der Tennisanlage, der Umkleiden und Duschen erfolgt auf eigene Gefahr.

5. Kinder und Jugendliche (bis 16 Jahre)

5.1 können auf allen Plätzen uneingeschränkt mit einem Erwachsenen Einzel, mit zwei Erwachsenen Doppel spielen.
5.2 Montags bis Freitags (ausgenommen Feiertage) bis 18:00 Uhr können sie alle Plätze eigenständig nutzen. Nach 18:00 Uhr können Jugendliche ab 10 Jahren 2 Plätze eigenständig nutzen.
==> Sie stecken zusätzlich zu ihrem Ausweis die Karte "Jugend". <==
5.3 An Wochenenden und Feiertagen können Kinder und Jugendliche ab 10 Jahren eigenständig einen Platz nutzen. Ab Beginn der Sommerferien zwei Plätze.
==> Sie stecken zusätzlich zu ihrem Ausweis die Karte "Jugend". <==

6. Training

6.1 Für den Trainingsbetrieb werden von Dienstag bis Samstag 1-2 Plätze für den allgemeinen Spielbetrieb gesperrt. Offizielle Trainingszeiten werden per Aushang bekannt gegeben.
6.2 Für die Zeit des Trainings müssen die Ausweise gesteckt werden.